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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

STREITIGE SCHEIDUNG

Was ist eine Streitige Scheidung?

Eine Streitige Scheidung liegt dann vor, wenn (1) ein Ehegatte nicht geschieden werden will und/oder (2) sich die Ehegatten über Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Wohnung, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht) nicht einig sind und zumindest ein Ehegatte eine Entscheidung des Familiengerichts über Folgesachen begehrt.

Bei einer streitigen Ehescheidung benötigt jeder Ehegatte in der Regel für das Scheidungsverfahren einen eigenen Anwalt, da nur dieser Anträge stellen kann. Die Kosten der Scheidung verteuern sich damit erheblich. Insbesondere wenn Folgesachen streitig durch das Familiengericht zu entscheiden sind, erhöhen sich die Gebührenstreitwerte für die Abrechnung der Gerichts- und Anwaltskosten nicht selten drastisch.

Das Scheidungsverfahren gestaltet sich je nach Umfang des Streitverhältnisses häufig kompliziert, langwierig und kostenintensiv.

Eine bessere und meistens wesentlich günstigere Alternative kann bei ungeklärten Folgesachen die Mediation darstellen, bei der sich die Ehegatten unter Leitung des Mediators die Lösung der konfliktträchtigen Folgesachen selbst erarbeiten.

Es bestehen folgende Varianten der streitigen Scheidung:

1. Streitige Scheidung ohne Folgesachen:

Eine streitige Scheidung liegt bereits dann vor, wenn ein Ehegatte vor Ablauf der 3-jährigen Trennungszeit nicht geschieden werden will und zu erwarten ist, dass er der Scheidung entgegen tritt, d.h. dem Scheidungsantrag nicht zustimmt.

In diesem Fall muss das Familiengericht prüfen, ob die Ehe dennoch gescheitert ist und ein Scheidungsgrund vorliegt. Indizien für das Gescheitertsein der Ehe sind nach der Rechtsprechung folgende Tatsachen, die für den antragstellenden Ehegatten im Scheidungsantrag vorgetragen werden müssen:

  • die unumkehrbare Absicht eines Ehegatten zur Scheidung
  • die Ehegatten sprechen nicht mehr miteinander
  • die Ehegatten verkehren nicht mehr miteinander
  • ein Ehegatte hat die gemeinsame Wohnung nicht nur vorübergehend aufgegeben
  • völliger Verlust des Gefühls der inneren Verbindung
  • Unvereinbarkeit der Charaktere und der Lebensvorstellungen
  • einer oder beide Ehegatten haben dauerhafte Verbindungen zu einem neuen Partner aufgenommen
  • für den die Scheidung beantragenden Ehegatten muss die theoretische Möglichkeit der Versöhnung unwiderruflich ausgeschlossen sein

Liegen einzelne solcher Tatsachen vor, kann die Ehe ebenfalls bereits nach einjähriger Trennungszeit geschieden werden.

Die streitige Scheidung ohne Folgesachen eignet sich ebenso optimal für eine Online Scheidung wie die Einvernehmliche Scheidung. Dein Scheidungscoach wird mit Dir den Sachverhalt und die Tatsachen abstimmen, die gegenüber dem Familiengericht als Indizien für das Gescheitersein Deiner Ehe vorzutragen sind. Soweit der andere Ehegatte keine eigenen Beweisanträge stellen will, ist das Verfahren genauso kostengünstig und unkompliziert mit einem Anwalt durchzuführen.

2. Streitige Scheidung mit Anträgen zu Folgesachen

Der Klassiker einer streitigen Scheidung ist der vor dem Familiengericht ausgetragene Konflikt der Eheleute über Folgesachen. Wollen die Eheleute nicht nur geschieden werden, sondern über das Familiengericht auch die Folgesachen regeln lassen, müssen hierzu neben dem Scheidungsantrag separate Anträge im Scheidungsverbund gestellt werden. Der andere Ehegatte wird sich hiergegen verteidigen wollen und benötigt für die Beantragung der Antragsabweisung oder eigener Anträge zu Folgesachen ebenfalls anwaltlichen Beistand.

Das Scheidungsverfahren wird damit in erheblichem Umfang teurer und dauert zeitlich länger. Wenn Du wissen willst, warum ein streitiges Scheidungsverfahren seltenst Sinn macht, empfehlen wir Dir den Beitrag „Warum die einvernehmliche Scheidung die beste aller Lösungen ist„.

Und falls Du Dich doch der streitigen Scheidung stellen musst, klären wir im persönlichen Gespräch mit Dir bei Streitigkeiten über Folgesachen ab, ob im Einzelfall die Vertretung vor Ort die geeignetere Alternative darstellt.

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