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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

FOLGESACHEN

Was sind Scheidungsfolgesachen?

Können sich die Eheleute anlässlich der Ehescheidung über die Folgen der Auseinandersetzung und Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht einvernehmlich verständigen, muss sich das Familiengericht auf Antrag eines oder beider Eheleute auch mit den sog. Folgesachen der Scheidung (auch als Scheidungsfolgesachen bezeichnet) auseinandersetzen. Folgesachen im Zusammenhang mit der Scheidung sind:

  • Unterhalt für die Kinder
  • Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder
  • Regelung der Umgangskontakte mit den Kindern
  • Auseinandersetzungen der Haushaltssachen
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzung – Zugewinnausgleich

Von Amts wegen entscheidet das Familiengericht ohne Antrag der Eheleute nur über die Folgesache Versorgungsausgleich, es sei denn dieser ist durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen.

Müssen Folgesachen geregelt werden?

Folgesachen müssen nicht zwingend bei einer Scheidung vom Familiengericht geregelt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), falls dieser nicht zuvor von den Ehegatten durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen wurde oder die Ehe noch keine 3 Jahre bestand.

Grundsätzlich gilt, dass Folgesachen nur dann vor Gericht mitverhandelt und entschieden werden, wenn einer oder beide Ehegatten entsprechende Anträge bei Gericht einreichen. Einigen sich die Ehegatten außergerichtlich über die Folgesachen und/oder liegt keine Notwendigkeit für eine entsprechende Regelung vor, wird das Familiengericht von sich aus hierzu nicht tätig.

Die beteiligten Eheleute haben es folglich selbst in der Hand, wie die Folgesachen im Falle einer Scheidung geregelt werden sollen. Dies kann erhebliche Kosten bei einer Scheidung einsparen. Allerdings sollten sich beide Ehegatten fachkundig anwaltlich dazu beraten lassen, welche Ansprüche im Einzelfall im Raume stehen, um keine Nachteile zu erleiden.

Statt vor Gericht, lassen sich die Folgesachen auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kostengünstig und sinnvoll regeln. Sind sich die Ehegatten über die Regelung der Folgesachen uneinig, kann auch eine sog. Familienmediation zielführend sein.

Du brauchst eine Erstberatung zur Regelung der Folgesachen?