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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

WECHSELMODELL

Was ist das Wechselmodell:

Im Zuge geänderter Lebenssituationen und Lebensverhältnisse spricht man vom sog. Wechselmodell (vereinzelt auch Pendelmodell, Paritätsmodell oder Doppelresidenzmodell genannt), wenn ein Kind getrennt lebender Eltern seinen Lebensmittelpunkt annähernd gleichwertig sowohl im Haushalt der Mutter als auch im Haushalt des Vaters hat. Mit anderen Worten: beide Elternteile üben die Betreuung und Versorgung ihres Kindes oder ihrer Kinder jeweils zur Hälfte gemeinsam aus.

Im Alltag wird das Wechselmodell in der Regel so praktiziert, dass das Kind abwechselnd 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche beim Vater lebt, wobei auch unterschiedliche individuelle Zeitmodelle möglich sind, wenn dies zwischen beiden Elternteilen im Einvernehmen vereinbart werden kann.

Während das Wechselmodell zu Recht in vielen Ländern sowohl gefördert wird als auch gesetzlich verankert ist, hat es im deutschen Familienrecht (leider) nur ein Schattendasein. Der Gesetzgeber selbst hat bislang keine Veranlassung gesehen, das Wechselmodell gesetzlich zu regeln geschweige denn zu fördern. Die Rechtsprechung der Familiengerichte und Familiensenate diverser Oberlandesgerichte stehen dem Wechselmodell bei Streitigkeiten zur Ausübung nicht selten sehr skeptisch gegenüber. So hat z.B. das Oberlandesgericht Koblenz in einem Umgangsrechtsverfahren entschieden, dass das Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Kooperation und Kommunikation miteinander voraussetzt, andernfalls sei das Modell mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 – 11 UF 251/09). 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Wechselmodell entgegen der durchgängig restriktiven Behandlung seitens der Familiengerichte viele Vorteile für die beteiligten Eltern und Kinder haben kann. Die Kinder können mit regelmäßigen und gleichwertigen Kontakten zu beiden Elternteilen aufwachsen. Für sie ist der wechselnde Kontakt zu beiden Elternteilen in der Regel die konfliktfreieste und für die psychische Entwicklung verträglichste Nachtrennungssituation. Beide Elternteile nehmen Einfluss auf die Kindererziehung und sind gleich belastet. Nicht selten verliert auch der Hauptstreitpunkt „Unterhalt“ an Sprengkraft, wenn sich die Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit den Unterhaltsanspruch aufteilen.

Tipp:   Um das Wechselmodell in geregelten und geordneten Bahnen praktizieren zu können und eventuelle spätere Konflikte zur Ausgestaltung der Betreuung sowie des Umgangs und der wechselseitigen Unterhaltspflichten auszuschließen, hat sich der Abschluss einer sog. Elternvereinbarung bewährt. Sprich uns im Falle der Trennung und Scheidung darauf an, wir stellen Dir gerne eine individuelle Elternvereinbarung zur Verfügung.

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