Kostenlose Beratung vereinbaren: 07222-9145797 anwalt@scheidung-online-bundesweit.de
Seite wählen

SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

GESCHIEDENENTESTAMENT

Was ist ein Geschiedenentestament:

Als Geschiedenentestament werden letzwillige Verfügungen bezeichnet, die inhaltlich im Besonderen danach konzipiert sind, dass der getrenntlebende oder geschiedene Ehepartner weder direkt noch indirekt im Falle des Todes von dem Erbe profitiert. Hierbei kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, so dass die Ausgestaltung des Testamentes oder Erbvertrages von einem rechtskundigen Experten vorgenommen werden sollte.

Was gilt für die Erbfolge bei einer Scheidung:

Grundsätzlich ist auch nach einer Trennung der Ehegatte weiterhin erbberechtigt. Erst wenn nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht ein Scheidungsantrag eingereicht wird, endet das Erbrecht des Ehegatten (§ 1933 BGB). Will ein Ehegatte das direkte Erbrecht des getrennt lebenden anderen Ehegatten verhindern, kann er dies nur durch Testament oder Erbvertrag gestalten.

Wann ist ein Geschiedenentestament sinnvoll:

Leben die Ehegatten getrennt, ohne das bislang ein Scheidungsantrag gestellt ist, beispielsweise weil das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, oder wollen sich die Ehegatten aus anderen Gründen nicht oder noch nicht scheiden lassen, bleibt der getrennt lebende Ehegatte weiterhin erbberechtigt. Das Erbrecht endet nach § 1933 BGB erst dann, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht vorliegt. Um dies zu verhindern, kann ein Ehegatte das Erbrecht des Anderen durch testamentarische Verfügung ausschließen und die Nachlassregelung anderweitig gestalten. 

Möglich ist aber auch, dass der geschiedene Ehegatte indirekt  über die gemeinsamen Kinder Erbe werden kann. Besteht kein Testament, werden nach der Scheidung die Kinder Alleinerben des verstorbenen Elternteils. Wenn nun aber den Kindern etwas zustößt, kann der geschiedene Ehegatte über das Kind das Vermögen des geschiedenen Ehegatten (indirekt) erben. Auch dies lässt sich durch entsprechende Testamentsgestaltung (z.B. die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft) durch ein Geschiedenentestament verhindern.

Sinnvoll ist ein Geschiedenentestament auch dann, wenn die geschiedenen Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder haben. Zwar wird der geschiedene Ehegatte dann nicht Erbe, er bleibt aber im Rahmen des Sorgerechts gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder und kann somit über den Nachlass verfügen und ihn verwalten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese unerwünschte Folge testamentarisch auszuschließen und abzuändern, z.B. durch die Bestimmung eines Ergänzungspflegers oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Du brauchst anwaltliche Hilfe bei der Regelung der Erbfolge?