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KOSTENLOSE SCHEIDUNG

Die Online Scheidung bei niedrigen Einkünften

Kostenlose Scheidung – wie geht das:

Das Scheidungsverfahren über Verfahrenskostenhilfe

Hier erfährst Du, ob Du für eine kostenlose Scheidung anspruchsberechtigt bist. Du verfügst nur über geringe monatliche Einnahmen, Du bist arbeitslos, Du beziehst Bürgergeld oder Sozialhilfe? Auch bei angespannten finanziellen Verhältnissen sorgen wir dafür, dass Deine Scheidung Online genauso kompetent und effizient durchgeführt werden kann. Wir prüfen stets, ob für Dein Scheidungsverfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Im Idealfall kann eine Online Scheidung für Dich völlig kostenlos sein, d.h., es entstehen Dir weder Anwalts- noch Gerichtskosten.

Aber auch bei normalen Einkünften kann ebenso ein Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bestehen. Zum Beispiel wenn Du durch hohe Wohnkosten, hohe Schulden oder auch durch Unterhaltsverpflichtungen finanziell stark belastet bist. Oft ist auch dann eine kostenlose Scheidung möglich. Liegen Deine monatlichen Einkünfte dennoch über den zu berücksichtigenden Freibeträgen, besteht häufig die Möglichkeit, dass Dir Verfahrenskostenhilfe auf der Basis niedriger Ratenzahlungen bewilligt wird.

Nach Eingang Deines ausgefüllten Formulars Scheidung Online analysieren wir Deine Daten und prüfen automatisch, ob eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Deinem Fall in Betracht kommt. Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Scheidung oder auch für eine Scheidung auf staatlicher Ratenzahlungsbasis vorliegen, erhältst Du von uns das beim Familiengericht mit dem Scheidungsantrag einzureichende amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit Erläuterungen zum Ausfüllen.

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Wir prüfen gratis, ob Deine Scheidung kostenlos oder zu geringen monatlichen Raten über Verfahrenskostenhilfe durchgeführt werden kann.
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Berufliche Situation der Antragstellerin/des Antragstellers

Ich habe unterhaltsberechtigte Kinder

Mein Ehegatte ist berufstaetig

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