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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

INTERNATIONALES FAMILIENRECHTSVERFAHREN

Was ist das Internationale Familienrechtsverfahren?

Das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) regelt das Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie die Ausführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von (ausländischen) Sorgerechtsentscheidungen sowie die Umsetzung der EUVO 2201/2003 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von (ausländischen) Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren der elterlichen Verantwortung.

Die für solche Verfahren zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz.

Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Was gilt für eine (internationale) Scheidung mit Auslandsbezug?

Während also ein Internationales Familienrechtsverfahren die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Familiensachen in Deutschland betrifft, stellt sich ferner die Frage, welche Regelungen für eine Scheidung mit Auslandsbezug in Deutschland gelten.

Alle Fakten hierzu findest Du unter Internationale Scheidung.

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