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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

HÄRTESCHEIDUNG

Was ist eine Härtescheidung:

Unter den 3 Scheidungsarten ist die Härtescheidung die einzige, die eine Ehescheidung auch vor Ablauf einer Trennungszeit von 1 Jahr ermöglicht. Die Härtescheidung stellt einen absoluten Ausnahmefall dar. Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte ersetzt hier mit engen Grenzen das ansonsten allgemein gültige Prinzip der Zerrüttung. In § 1565 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber als absolute Ausnahmevorschrift die Möglichkeit einer Ehescheidung vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit vorgesehen, wenn „die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“.

Die unzumutbare Härte für die antragstellende Partei muss sich gerade darauf beziehen, weiter mit dem oder der Antragsgegner(in) verheiratet sein zu müssen. Sachverhalte, die lediglich das weitere eheliche Zusammenleben als unzumutbar erscheinen lassen, reichen nicht aus. Eine Härtescheidung kommt also nicht bereits dann zum Tragen, wenn es Ärger mit dem Ehegatten gegeben hat. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die unzumutbare Härte sind sehr streng.

Welche Gründe müssen vorliegen?

Nachfolgende Beispiele wurden in der Rechtsprechung als Härtegründe anerkannt:

  • wiederholte Gewalttätigkeit mit schweren körperlichen Misshandlungen,
  • fortlaufende schwere Beleidigungen und Verleumdungen,
  • Verbrechen gegen Familienangehörige,
  • Alkoholmissbrauch im Zusammenhang mit Misshandlungen des Ehepartners,
  • sexueller Missbrauch und Vergewaltigung,
  • dauernder Ehebruch von drei Monaten,
  • Ehebruch, der den antragstellenden Ehepartner täglich greifbar vor Augen steht (wenn ein Ehegatte mit seinem neuen Partner im vormals ehelichen Haus zusammenlebt),
  • Ausübung der Prostitution durch einen Ehepartner,
  • Aufforderung zum Geschlechtsverkehr zu dritt.

Keine ausreichenden Härtegründe sind:

  • nachlässige Haushaltsführung,
  • grundlose Eifersuchtsszenen,
  • bloße Lieblosigkeit,
  • Verstoß gegen die eheliche Treuepflicht,
  • Aufnahme gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass derjenige Ehegatte, der sich auf Härtegründe beruft, diese detailliert mit dem Scheidungsantrag vortragen und auch beweisen muss. Der Nachweis über das eklatante Fehlverhalten des anderen Ehegatten kann beispielsweise über Zeugenaussagen Dritter geführt werden, bei Körperverletzungen und Misshandlungen anhand von ärztlichen Attesten. Empfehlenswert zur Beweissicherung ist auch, sämtliche strafbaren Handlungen des anderen Ehegatten der Polizei zu melden. Denn die Ermittlungsakte kann zu Beweiszwecken auch im Scheidungsverfahren beigezogen werden. Unbedingt ratsam ist ferner, bei Härtegründen sofort anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was kostet eine Härtefallscheidung?

Die Kosten einer Härtescheidung unterscheiden sich nicht von den Kosten einer „normalen“ Scheidung. Es fallen auch hier die üblichen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an.

Mit Rücksicht auf den strengen Ausnahmecharakter der Härtescheidung kommt es gelegentlich vor, dass ein Ehegatte auch beim Vorliegen niedrigschwelliger Härtegründe eine Scheidung vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit beantragen lässt. Hier besteht dann die Gefahr, dass das Familiengericht den Härtegrund nicht anerkennt und den Scheidungsantrag zurückweist. In diesem Fall trägt der antragstellende Ehegatte das Risiko, alle Kosten des erfolglosen Scheidungsantrages selbst tragen zu müssen. Es ist deshalb ratsam, die Voraussetzungen einer Härtescheidung ausführlich mit Deinem Scheidungsanwalt abzustimmen.

Wie lange dauert eine Härtescheidung?

Grundsätzlich ist die Dauer und der Ablauf einer Härtescheidung vergleichbar mit einer „normalen“ Scheidung. Sind die Härtegründe zwischen den Ehegatten streitig und muss das Familiengericht hierzu eine Beweisaufnahme durchführen, kann sich das Verfahren im Einzelfall dennoch verzögern.

Ferner hängt die Dauer der Härtefallscheidung auch davon ab, ob und welche Folgesachen mit der Scheidung zu regeln sind, bzw. ob diese ebenfalls streitig entschieden werden müssen.

Du willst wissen, ob eine Härtescheidung möglich ist?