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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

EHEVERTRAG

Was ist ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner festlegen, was geschehen soll, falls die Ehe einmal beendet wird. Die Ehepartner treffen damit bereits vor Eheschließung oder während der Ehe verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren Scheidung. Darüber hinaus kann der Ehevertrag auch Regelungen für die Dauer der Ehe enthalten und in Einzelfällen eine Eheschließung überhaupt erst sinnvoll ermöglichen. Zum Beispiel

  • wenn ein Ehepartner nur wegen der weitreichenden finanziellen Folgen im Falle der Scheidung vor einer Ehe zurückschreckt
  • oder ein Ehepartner erheblich verschuldet ist

können ehevertragliche Regelungen Klarheit verschaffen, wem in der Ehe was gehört und worauf die Gläubiger des Schuldners keinen Zugriff haben.

Welche Regelungen werden darin getroffen?

Maßgeblich werden in einem Ehevertrag folgende Regelungsbereiche erfasst:

der nacheheliche Unterhalt: abweichend zu den gesetzlichen Vorgaben unter den §§ 1570 ff. BGB können die Ehepartner Vereinbarungen zum Unterhalt für den Zeitpunkt nach der Scheidung treffen.

der Versorgungsausgleich: die Ehepartner können in einem Ehevertrag den Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaftsansprüchen ausschließen oder modifizieren.

der Güterstand: die Ehepartner können ehevertraglich den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen und einen anderen Güterstand wählen. Es kann die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Ebenfalls kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vertraglich modifiziert werden. Dies bietet sich zum Beispiel dann an, wenn ein Ehepartner unternehmerisches Vermögen in die Ehe mit einbringt, dessen Wertsteigerung im Scheidungsfall unangetastet bleiben soll.

    Welche Kosten entstehen?

    Eine Frage, die sich leider nicht pauschal beantworten lässt. Maßgebend ist der Geschäfts-/Gegenstandswert, der sich wiederum am Wert des Umfangs der zu regelnden Angelegenheiten orientiert.

    Wird z.B. mit dem Ehevertrag nur der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder modifiziert, ist üblicherweise vom Regelgegenstandswert in Höhe von € 3.000,– auszugehen. Kommen Vereinbarungen zum Unterhalt (Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt) hinzu, erhöht sich der Wert um den 12-fachen Wert des jeweiligen monatlichen Unterhaltsbetrages. Werden Regelungen zum ehelichen Güterrecht getroffen, bestimmt sich der Wert für die Kostenabrechnung nach der zusammengerechneten Summe der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten.

    Aus den so ermittelten Geschäfts- und Gegenstandswerten errechnen sich dann die tatsächlichen Kosten aus den jeweiligen Tabellen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

    In § 1410 BGB hat der Gesetzgeber zwingend die notarielle Beurkundung eines Ehevertrages vorgesehen. Es fallen deshalb sowohl Gebühren des Anwalts für die Vertragserstellung als auch Gebühren beim Notar für die Beurkundung an.

      Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

      Prinzipiell sind Eheverträge für alle Ehen sinnvoll. Denn damit lässt sich im Falle des Scheiterns der ehelichen Lebensgemeinschaft ein kosten- und zeitaufwendiger Rosenkrieg mit all seinen negativen Folgen vermeiden. Die eheliche Lebensgemeinschaft kann vielmehr in den meisten Fällen auf einvernehmlicher Basis schnell und kostengünstig – auch nur mit einem Anwalt – geschieden werden.

      Besonders wichtig sind Eheverträge für Selbständige und Unternehmer. Denn auch die Wertsteigerungen des eigenen Unternehmens oder von Aktien und Immobilien während der Ehezeit werden beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs mit berücksichtigt. Dies kann dann unter Umständen wirtschaftliche Schwierigkeiten auslösen, wenn ein Ehegatte die Hälfte seines Zugewinns an den anderen Ehegatten auszahlen muss.

      Bei Ehepartnern unterschiedlicher Nationalitäten kann der Abschluss eines Ehevertrages ebenfalls sinnvoll sein. Denn dann lässt sich vorteilhaft regeln, welches nationale Scheidungsrecht im Falle der Scheidung zur Anwendung gelangt.

        Du brauchst anwaltliche Hilfe zum Ehevertrag: