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Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

COCHEMER MODELL

Was ist das Cochemer Modell?

Das sog. Cochemer Modell (auch Cochemer Praxis genannt) wurde 1992 von dem Cochemer Amtsrichter Jürgen Rudolf als interdisziplinärer Arbeitskreis aller in Kindschaftssachen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligter Berufsgruppen (Richter, Anwälte, Mitarbeiter des Jugendamtes, Psychologen, Sozialarbeiter und Gutachter) initiiert mit dem Ziel, die bislang häufig langwierige gerichtliche Klärung der Kindschaftsangelegenheiten im Interesse der Kinder zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Der Grundgedanke des Cochemer Modells ist, den streitenden Eltern Hilfestellungen zu bieten, um auch in schwierigen Situationen gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Hierzu wurden folgende Verfahrenspraktiken eingeführt:

  • die erste mündliche Verhandlung bei Gericht soll spätestens 14 Tage nach Eingang der Antragsschrift unter Teilnahme eines Vertreters des Jugendamtes stattfinden mit dem Ziel, die Parteien bereits in diesem Termin zu einer Einigung zu führen
  • wird  keine Einigung erzielt, werden die Eltern sofort zur Beratung und psychologischen Betreuung an das Jugendamt verwiesen
  • bei der Beratung werden nochmals und ggfls. auch mehrmals die Eltern von einer alltagstauglichen Einigung überzeugt
  • im gerichtlichen Verfahren werden die Anwälte beider Parteien angehalten, nur kurze Anträge zu stellen und keine Konfliktstrategie zu verfolgen („schmutzige Wäsche“ zu waschen)
  • die Familienrichter weisen Kraft ihrer Autoritätsstellung die Eltern auf die Verantwortung gegenüber dem Kind hin und stellen bei unzureichender Einsicht und Zusammenarbeit eines Elternteils das Sorgerecht in Frage
  • eventuell eingesetzte psychologische Sachverständige versuchen ebenfalls den Konflikt zu schlichten

Das Cochemer Modell wird inzwischen von zahlreichen bundesdeutschen Familiengerichten praktiziert, es hat ferner mit der neuen Verfahrensordnung im FamFG auch Einzug in die gesetzlichen Vorgaben gefunden.

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