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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung:

Die Scheidungsfolgenvereinbarung – häufig auch nur Scheidungsvereinbarung genannt – regelt auf vertraglicher Basis im Einvernehmen beider Ehepartner die bei einer Scheidung anstehenden Folgesachen. In Betracht kommen Regelungen über

In die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch Regelungen zum Sorge- und Umgamgsrecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehepartner mit aufgenommen werden.

Welche Formvorgaben sind für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu beachten:

Notariell beurkundungsbedürftig ist die Scheidungsfolgenvereinbarung nur, wenn

Tipp :    Die dann erforderliche notarielle Beurkundung kann aber auch durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Scheidungsverfahren ersetzt werden.

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