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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

EINVERSTÄNDLICHE SCHEIDUNG

Was ist eine einverständliche Scheidung?

Die Einverständliche Scheidung ist identisch mit der einvernehmlichen Scheidung. Beide Begriffe bezeichnen exakt den gleichen Lebenssachverhalt, nämlich die konfliktfreie Auflösung der geschlossenen Ehe durch Stellung eines Scheidungsantrages beim örtlich zuständigen Familiengericht. 

Die einverständliche Scheidung ist optimal geeignet für die Online Scheidung.

Lese auch hier den Beitrag, warum die einverständliche (einvernehmliche) Scheidung die beste aller Lösungen ist.

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