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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

DYNAMISIERTER UNTERHALTSTITEL

Was ist ein dynamisierter Unterhaltstitel?

Mit einem dynamisierten Unterhaltstitel wird die Festsetzung des Kindesunterhalts nicht als fester Betrag sondern in Prozentangaben ausgewiesen. Damit erfolgt bei turnusgemäßen Anpassungen der Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle und Änderungen der Altersstufe eine automatische Anpassung der Unterhaltspflicht.

Grundsätzlich wird der Kindesunterhalt nach der sog. Düsseldorfer Tabelle starr ermittelt. Anhand der Altersstufe des unterhaltsberechtigten Kindes und dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie der Anzahl der jeweiligen unterhaltsberechtigten Personen lässt sich der geschuldete Unterhalt aus der Tabelle ablesen. Der so aus der Tabelle ermittelte Betrag wird dann starr in das Unterhalts-Urteil oder eine Unterhaltsvereinbarung hineingeschrieben. Nachteil eines starren Unterhaltstitels ist, dass sich bei Änderungen des Tabellenunterhalts der Unterhaltstitel nicht automatisch anpasst. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert oder das unterhaltsberechtigte Kind in eine andere Altersstufe kommt. Hier wäre notfalls eine Unterhaltsanpassung nur im Wege einer Abänderungsklage möglich.

Der dynamisierte Unterhaltstitel beugt diesen Nachteilen vor und führt zu einer automatischen Anpassung. Im Titel wird der Unterhalt nicht starr als fester Betrag festgesetzt sondern prozentual. Der Unterhaltsverpflichtete schuldet dann z.B. 140 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe. Dann kann der jeweils geschuldete Unterhaltsbetrag wiederum aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden, er bedarf aber keiner weiteren (gerichtlichen) Abänderung.

Tipp vom Scheidungsanwalt:

Dynamisierte Unterhaltstitel lassen sich bei einer einvernehmlichen Ehescheidung auch durch Unterhaltsvergleich oder in einer Jugendamtsurkunde schaffen. 

Wir sprechen Dich gerne darauf an und regeln die dynamisierte Erstellung eines Unterhaltstitels. Damit ist eine streitige Folgesachen zum Kindesunterhalt vor dem Familiengericht nicht erfoderlich. Du sparst damit weitere Kosten ein.

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