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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

PROZESSKOSTENVORSCHUSS

Was bedeutet Prozesskostenvorschuss?

Der Prozesskostenvorschuss im Scheidungs- und Familienrecht ist die frühere Bezeichnung des heutigen Verfahrenskostenvorschuss

Seit der Einführung des FamFG hat sich lediglich die Bezeichnung geändert. Inhaltlich ist alles beim Alten geblieben. Alle Details hierzu findest Du im obigen Link zum Verfahrenskostenvorschuss.

DU hast Fragen zum Prozesskostenvorschuss: